Vereinsgelände
Inmitten des Rheingaus, auf dem Kerbesberg in Oestrich-Winkel, liegt unser Modellfugplatz – einer der schönsten Modellflugplätze Deutschlands, wie wir finden. Eingebettet in eine der bekanntesten Weinregionen Deutschlands, bietet er eine atemberaubende und unvergleichliche Aussicht über das Rheingautal. Ein Ort, an dem Fliegen und Naturerlebnis perfekt zusammenkommen.
Unsere Start- und Landebahn erstreckt sich über ca. 100 Meter Länge und 20 Meter Breite und vereint eine befestigte Piste mit einer gepflegten Rasenfläche. So starten und landen Modelle mit und ohne Fahrwerk gleichermaßen sicher und komfortabel. Der Flugbetrieb ist für Flugmodelle aller Antriebsarten bis 25 kg Abfluggewicht zugelassen – vom leisen Segler bis zum kraftvollen Jet ist alles machbar.
Für die Vorbereitung der Flugmodelle steht ein großzügiger, gepflasterter Vorbereitungsraum zur Verfügung. Hier können die Modelle bequem aufgebaut, abgestellt, betankt und für den Flugbetrieb vorbereitet werden – drei große Tische erleichtern dabei die Handhabung.



Vereinshütte
Abgerundet wird das Gelände durch unsere gemütliche Hütte – ein schöner Treffpunkt für gesellige Stunden nach dem Fliegen und für Vereinsaktivitäten.
Nach Absprache steht die Hütte auch für Aktivitäten außerhalb des Vereinslebens zur Verfügung.
Eine Wetterstation liefert minutenaktuelle Informationen zur Wettersituation auf dem Gelände, und eine moderne Überwachungsanlage sorgt für die Sicherheit von Gelände und Hütte.
Gastpiloten - Besucher
Gastpiloten, Neueinsteiger und Besucher sind jederzeit herzlich willkommen.
Mit dem eigenen Modell fliegen darf aber nur, wer eine für den Flugmodellsport gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Diese ist vor dem Flug dem jeweiligen Flugleiter vorzulegen.
Wer keine entsprechende Versicherung vorweisen kann, darf gerne mit uns einen Lehrer-/Schüler-Flug vereinbaren – der Schüler ist dann über den Lehrer versichert.
Es ist empfehlenswert, vor der Anreise mit dem Vorstand oder einem bekannten Vereinsmitglied per Mail oder telefonisch Kontakt aufzunehmen, um sich zu verabreden. Da Gastpiloten nur in Anwesenheit eines Vereinsmitglieds fliegen dürfen, sollte vorher geklärt werden, ob zum jeweiligen Zeitpunkt ein Betreuer bzw. Flugleiter vor Ort ist.
Gastpiloten müssen sich vor dem Flug immer beim Flugleiter anmelden.
Aktuell erheben wir keine Gebühr für Gastflieger. Damit möchten wir ermöglichen, dass befreundete Piloten an unserem Flugbetrieb teilnehmen und Interessierte vor einem Vereinseintritt unverbindlich ausprobieren können, ob es ihnen bei uns gefällt.
Dies soll jedoch nicht dazu dienen, Nicht-Mitgliedern regelmäßig und dauerhaft die Nutzung des Vereinsgeländes zu ermöglichen. Von Gastpiloten, die mehr als dreimal im Jahr bei uns fliegen, erwarten wir einen Vereinseintritt.
Ausgenommen davon sind unsere Flug-Events bzw. eine ausdrückliche Einladung durch den Verein.
Kurzinfos für Gastpiloten
- Anmeldung vor Ort beim Vorstand bzw. Flugleiter.
- Versicherungsnachweis vorlegen.
- Ab 250 g eID am Flugmodell.
- Kenntnisnachweis für Modellflugsportler (DMFV oder MFSD).
- Kenntnisnahme der Flugbetriebsordnung.
- Platzeinweisung.
- Eintragung in das Flugbuch mit Namen und Anschrift.
- Fliegen...
Trotz aller Regeln, die im Wesentlichen der Sicherheit dienen, wünschen wir euch natürlich viel Spaß auf unserem Modellflugplatz!
Flugordnung
Die Flugordnung gilt für alle Mitglieder und Gastpiloten!
e-ID
Auf Modellen mit mehr als 250 g muss die e-ID des Betreibers/Piloten angebracht sein!
Die e-ID wird vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erteilt.
Flugbuch/Flugleiter
Die Führung des Flugbuches ist für jeden Modellpiloten, der fliegt, verpflichtend!
Der Eintrag in das Flugbuch muss vor dem Flug erfolgen! (Aktiver Pilot)
Ab drei aktiven Piloten muss ein Flugleiter bestimmt werden!
Der Flugleiter muss mindestens 18 Jahre alt und Vereinsmitglied sein und darf selbst nicht am Flugbetrieb teilnehmen.
Der Flugleiter hat das Recht, alle Maßnahmen zu treffen, die für einen sicheren und reibungslosen Flugbetrieb erforderlich sind.
Kenntnisnachweis
Ab 2 kg Modellgewicht und/oder einer Flughöhe von über 120 m über Grund ist ein Kenntnisnachweis erforderlich!
Mitglieder von Verbänden anderer EU- und Nicht-EU-Staaten sowie verbandslose Modellflieger, die im Rahmen der Betriebserlaubnis des DMFV fliegen möchten, benötigen den DMFV-Kenntnisnachweis verpflichtend auch beim Betrieb von Flugmodellen unter 2.000 g!
Flugzeiten
Der Flugbetrieb mit Verbrennungsmotoren ist nur zu folgenden Zeiten zulässig:
- Werktage: 08:00 – 21:30 Uhr
- Sonn- und Feiertage: 09:00 – 21:30 Uhr
- Die Flugzeit endet spätestens 30 Minuten vor Sonnenuntergang.
Wir fliegen im Rahmen der DMFV Betriebserlaubnis, bzw. unserer Flugordnung und der Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrtbehörde.
* Nachtflug:
Laut LuftVO § 21a Absatz 1 Nummer 5 ist Nachtflug für Flugmodelle aller Art genehmigungspflichtig!
D. h., es darf nachts generell nicht geflogen werden – ohne Erlaubnis.
WICHTIG:
Die Nacht ist per Definition der Zeitraum zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung.
Die genauen Zeiten können auf der Internetseite des Deutschen Wetterdienst abgerufen werden.
Besonderheiten im MHz Frequenzband:
Sender, die im MHz-Frequenzband arbeiten, müssen mit dem belegten Kanal gekennzeichnet sein. Vor dem Einschalten muss die entsprechende Frequenz an der Frequenztafel belegt werden. Es liegt in der Eigenverantwortung jedes Piloten, darauf zu achten, dass keine Doppelbelegung erfolgt!
