Flugplatz

Vereinsgelände

Inmitten des Rheingaus, auf dem Kerbesberg in Oestrich-Winkel, befindet sich unser Flugplatz.
Einer, wie wir finden, der schönsten Modellflugplätzte Deutschlands, eingebettet in einer der bekanntesten Weinregion und mit unübertroffener Aussicht in das Rheingau Tal.
Hier steht uns eine befestigte Piste von ca. 100 Meter Länge und ca. 20 Meter Breite zur Verfügung.
Parallel dazu eine Rasen Piste identischer Größe für die Landung fahrwerkloser Flieger.
Der Flugbetrieb ist für Flugmodelle aller Antriebsarten und bis 25kg Abfluggewicht zugelassen.

Neben der Start- und Landebahn steht ein großflächiger, gepflasterter Vorbereitungsraum zur Verfügung.
Hier können die Modelle bequem aufgebaut, abgestellt, betankt und in Betrieb genommen werden.
Drei große Tische erleichtern das Vorbereiten der Flieger für den Flug.
Im Frühjahr 2019 wurde der Rüstplatz mit viel Aufwand von den Vereinsmitgliedern renoviert und neugestaltet.

Zum Vereinsgelände gehört eine kleine Hütte, die für Vereins Aktivitäten zur Verfügung steht.
Bei Bedarf steht ein kleine, Gas betriebene Heizplatte zur Verfügung.
Nach Absprache kann die Hütte auch für Aktivitäten außerhalb des Vereinslebens zur Verfügung gestellt werden.

Gastpiloten - Besucher

Gastpiloten, Neueinsteiger und Besucher sind jederzeit herzlich willkommen.

Mit dem eigenen Modell fliegen darf aber nur, wer eine für den Flugmodellsport gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Diese ist vor dem Flug dem jeweiligen Flugleiter vorzulegen.
Wer keine entsprechende Versicherung vorweisen kann, darf gern mit uns einen Lehrer-/Schüler Flug vereinbaren.

Es ist empfehlenswert vor Anreise mit einem Mitglied des Vorstandes per Mail oder telefonisch Kontakt aufzunehmen, um sich zu verabreden.
Da aus Sicherheitsgründen Gastpiloten NUR in Anwesenheit eines Vereinsmitgliedes fliegen dürfen, sollte vorher geklärt werden, ob zu dem jeweiligen Zeitpunkt ein Betreuer / Flugleiter zur Verfügung steht.

Gastpiloten müssen sich vor den Flug immer beim Flugleiter anmelden.

Aktuell erheben wir keine Gebühr für Gastflieger.

Wir möchten damit ermöglichen, dass befreundete Piloten an unserem Flugbetrieb teilnehmen können und Interessierte vor Vereinseintritt ausprobieren können, ob es ihnen bei uns gefällt.

Dies soll NICHT dazu dienen, NICHT-Mitgliedern regelmäßig und dauerhaft die Nutzung des Vereinsgeländes zu gewähren.
Von Gastpiloten die mehr als 3x im Jahr bei uns geflogen sind, erwarten wir einen Vereinseintritt.
Ausgenommen davon sind unsere Pfingst-Flugtage, bzw. generell eine Einladung durch den Verein.

Kurzinfos für Gastpiloten

– Anmeldung vor Ort beim Vorstand, bzw. Flugleiter.
– Versicherungsnachweis vorlegen und ab 250g eID am Flugmodell.
– Kenntnisnachweis für Modellflugsportler (DMFV oder MFSD)
– Kenntnisnahme der Flugbetriebsordnung.
– Platzeinweisung.
– Eintragung uns Flugbuch, mit Namen und Anschrift.
– Fliegen….

Trotz aller Regeln, die im Wesentlichen der Sicherheit dienen, wünschen wir Euch natürlich viel Spaß auf unserem Modellflug Gelände.

Flugordnung

Für alle Mitglieder und Gastpiloten gilt die aktuelle Flugordnung!

Bitte beachten!!!
Auf Modellen mit mehr als 250g muß die e-ID es Betreibers/Piloten angebracht sein! 

Die Führung des Flugbuches ist immer Pflicht für jeden Modellpiloten der fliegt!
Der Eintrag in das Flugbuch MUSS vor dem Flug durchgeführt werden!

Flugleiter:
Bei der Anwesenheit von mehr als drei Piloten, muß ein Flugleiter bestimmt werden!
Der Flugleiter muß min. 18 Jahre alt sein und darf nicht am Flugbetrieb teilnehmen.
Der Flugleiter hat das Recht, in Bezug auf das Fluggeschehen, alle Maßnahmen zu treffen, um einen sicheren und reibungslosen Flugbetrieb zu gewährleisten.

Alle Piloten, die Modelle schwerer als 2kg fliegen, MÜSSEN einen Kenntnisnachweis laut Luftverkehrsordnung (LuftVO) mit sich führen!

Auf das Bild klicken um dem Link zu folgen
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Flugzeiten:
Der Flugbetrieb mit Verbrennungsmotoren ist nur innerhalb folgender Zeiten zulässig:
Täglich von 9.00 -12.00 UHR und 14.00 – 20.00 UHR, jedoch bis spätestens mit einsetzen der Nacht*.

Flugbetrieb mit Segelflugmodellen sowie Modellen mit Elektroantrieb ist zulässig:
Täglich vom Ende der Nacht* bis spätestens einsetzen der Nacht*.

Bitte beachten!
Neue Luftverkehrsordnung (LuftVO)
seit  1. Oktober 2017

Quelle:
Bundesministerium
für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI)
www.bmvi.de

EU-Drohnenverordnung seit 31.12.2020 europaweit in Kraft getreten. (weitere Informationen beim DMFV)

* Nachtflug:
Laut LuftVO § 21 a Absatz 1 Nummer 5, ist Nachtflug für Flugmodelle aller Art genehmigungspflichtig!!!
D.h. es darf in der Nacht generell nicht geflogen werden, ohne eine Erlaubnis.

WICHTIG:
Die Nacht ist per Definition festgesetzt zwischen Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung.

Grob gesagt gilt, daß zischen 24.07. und 25.05. die Nacht schon vor 20:00 UHR einsetzt und die Flugzeiten entsprechend verkürzt werden müssen.

Auf der Internet Seite vom Deutschen Wetterdienst, kann man die genauen Zeiten abrufen.

Weitere Informationen dazu siehe hier: „Neue Erlaubnispflicht für Nachtflug, von Rechtsanwalt Carl Sonnenschein“

Besonderheiten im MHz Frequenzband:
Sender, die im MHz Frequenzband arbeiten, müssen mit dem belegten Kanal gekennzeichnet sein. VOR dem Einschalten muß die entsprechende Frequenz an der Frequenztafel belegt werden und es ist eigenverantwortlich darauf zu achten, daß keine Doppelbelegung erfolgt!