Flugplatz

Vereinsgelände

Inmitten des Rheingaus, auf dem Kerbesberg in Oestrich-Winkel, befindet sich unser Flugplatz.
Einer, wie wir finden, der schönsten Modellflugplätzte Deutschlands, eingebettet in einer der bekanntesten Weinregion und mit unübertroffener Aussicht in das Rheingau Tal.
Hier steht uns eine befestigte Piste von ca. 100 Meter Länge und ca. 15 Meter Breite zur Verfügung.
Parallel dazu eine Rasen Piste identischer Größe für die Landung fahrwerkloser Flieger.
Der Flugbetrieb ist für Flugmodelle aller Antriebsarten und bis 25kg Abfluggewicht zugelassen.

Neben der Start- und Landebahn steht ein großflächiger, gepflasterter Vorbereitungsraum zur Verfügung.
Hier können die Modelle bequem aufgebaut, abgestellt, betankt und für den Flugbetrieb vorbereitet werden.
Drei große Tische erleichtern die Handhabung mit dem Modell.
Im Frühjahr 2019 wurde der Rüstplatz mit viel Aufwand von den Vereinsmitgliedern renoviert und neugestaltet.

Zum Vereinsgelände gehört eine kleine Hütte, die für Vereins Aktivitäten zur Verfügung steht.
Bei Bedarf steht ein kleine, Gas betriebene Heizplatte zur Verfügung.
Nach Absprache kann die Hütte auch für Aktivitäten außerhalb des Vereinslebens zur Verfügung gestellt werden.

Gastpiloten - Besucher

Gastpiloten, Neueinsteiger und Besucher sind jederzeit herzlich willkommen.

Mit dem eigenen Modell fliegen darf aber nur, wer eine für den Flugmodellsport gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Diese ist vor dem Flug dem jeweiligen Flugleiter vorzulegen.
Wer keine entsprechende Versicherung vorweisen kann, darf gern mit uns einen Lehrer-/Schüler Flug vereinbaren. Der Schüler ist dann über den Lehrer versichert.

Es ist empfehlenswert vor Anreise mit dem Vorstand oder einem bekannten Verinsmitglied, per Mail oder telefonisch Kontakt aufzunehmen, um sich zu verabreden.
Da aus Sicherheitsgründen Gastpiloten NUR in Anwesenheit eines Vereinsmitgliedes fliegen dürfen, sollte vorher geklärt werden, ob zu dem jeweiligen Zeitpunkt ein Betreuer / Flugleiter zur Verfügung steht.

Gastpiloten müssen sich vor den Flug immer beim Flugleiter anmelden.

Aktuell erheben wir keine Gebühr für Gastflieger.

Wir möchten damit ermöglichen, dass befreundete Piloten an unserem Flugbetrieb teilnehmen können und Interessierte vor Vereinseintritt ausprobieren können, ob es ihnen bei uns gefällt.

Dies soll NICHT dazu dienen, NICHT-Mitgliedern regelmäßig und dauerhaft die Nutzung des Vereinsgeländes zu gewähren.
Von Gastpiloten die mehr als 3x im Jahr bei uns geflogen sind, erwarten wir einen Vereinseintritt.
Ausgenommen davon sind unsere Flug-Events, bzw. generell eine Einladung durch den Verein.

Kurzinfos für Gastpiloten

Trotz aller Regeln, die im Wesentlichen der Sicherheit dienen, wünschen wir Euch natürlich viel Spaß auf unserem Modellflug Gelände.

Flugordnung

Die Flugordnung gilt für alle Mitglieder und Gastpiloten!

e-ID
Auf Modellen mit mehr als 250g muß die e-ID es Betreibers/Piloten angebracht sein! 
Die e-ID wird vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erteilt.

Flugbuch/Flugleiter
Die Führung des Flugbuches ist immer Pflicht für jeden Modellpiloten der fliegt!
Der Eintrag in das Flugbuch muss vor dem Flug durchgeführt werden! (Aktiver Pilot!)

Ab drei aktiven Piloten, muß ein Flugleiter bestimmt werden!
Der Flugleiter muß min. 18 Jahre alt und Vereinsmitglied sein und darf nicht am Flugbetrieb teilnehmen.
Der Flugleiter hat das Recht, in Bezug auf das Fluggeschehen, alle Maßnahmen zu treffen, um einen sicheren und reibungslosen Flugbetrieb zu gewährleisten.

Kenntnisnachweis
Ab 2kg Modellgewicht fliegen, ist einen Kenntnisnachweis erforderlich!
Mitglieder von Verbänden anderer EU- und Nicht-EU-Staaten, sowie verbandslose Modellflieger, die im Rahmen der Betriebserlaubnis des DMFV fliegen möchten, benötigen den DMFV-Kenntnisnachweis verpflichtend auch beim Betrieb von Flugmodellen unter 2.000 g!

Flugzeiten
Der Flugbetrieb mit Verbrennungsmotoren ist nur innerhalb folgender Zeiten zulässig:
Täglich von 09:00 – 12:00 und 14:00 – 20:00, jedoch bis spätestens mit einsetzen der Nacht*.

Flugbetrieb mit Segelflugmodellen sowie Modellen mit Elektroantrieb ist zulässig:
Täglich vom Ende der Nacht* bis spätestens einsetzen der Nacht*.

Wir fliegen im Rahmen der DMFV Betriebserlaubnis, bzw. unserer Flugordnung und der Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrtbehörde.

* Nachtflug:
Laut LuftVO § 21 a Absatz 1 Nummer 5, ist Nachtflug für Flugmodelle aller Art genehmigungspflichtig!!!
D.h. es darf in der Nacht generell nicht geflogen werden, ohne eine Erlaubnis.

WICHTIG:
Die Nacht ist per Definition festgesetzt zwischen Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung.

Grob gesagt gilt, daß zischen 24.07. und 25.05. die Nacht schon vor 20:00 UHR einsetzt und die Flugzeiten entsprechend verkürzt werden müssen.

Auf der Internet Seite vom Deutschen Wetterdienst, kann man die genauen Zeiten abrufen.

Weitere Informationen dazu siehe hier: „Neue Erlaubnispflicht für Nachtflug, von Rechtsanwalt Carl Sonnenschein“

Besonderheiten im MHz Frequenzband:
Sender, die im MHz Frequenzband arbeiten, müssen mit dem belegten Kanal gekennzeichnet sein. VOR dem Einschalten muß die entsprechende Frequenz an der Frequenztafel belegt werden und es ist eigenverantwortlich darauf zu achten, daß keine Doppelbelegung erfolgt!